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2. Was man vorher besprechen sollte

Dominik Eder

Schön das ihr entschlossen seid und herzlichen Glückwunsch! Die dümmste Frage die man einem Brautpaar wohl stellen kann lautet "habt ihr euch das auch gut überlegt?" und dies werdet ihr hier mit Sicherheit nicht lesen!


Trotzdem solltet ihr euch, bevor ihr euch den schönen Themen wie Kleidung, Location und Essen widmet ein paar Basisthemen bespechen.

Grundlegendes für das Ehepaar:

- Ehevertrag

- Namenswahl

- Steuerklasse


Ein Ehevertrag wird oftmals recht kritisch angesehen. Als würde man quasi das Scheitern der Ehe schon erwarten. Ein Ehevertrag regelt grundsätzlich gewisse Dinge die halt auch eine Scheidung erleichtern. Auch wenn man bei der Planung seiner Hochzeit ungern an eine Scheidung denkt ist es bei einer Scheidungsrate von 40 bis 45% die Überlegung nicht so ganz unbegründet. Sehr es am besten wie eine Unfallversicherung. Schön wenn man sie niemals brauch aber wenn es dann doch passieren sollte ist es gut wenn man eine hat.


Mit der Heirat verpflichten sich die Partner füreinander einzustehen. §1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sagt ganz klar: „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen“ und begründet damit die sogenannte „eheliche Solidarität“, die im Extremfall einem Partner eine lebenslange wirtschaftliche Verantwortung für den andern auferlegt, auch wenn die Ehe längst geschieden wurde. Außerdem gilt eure Partnerschaft rein rechtlich und sehr unromantisch auch als Zugewinngemeinschaft. Das heißt sollte einer von euch beiden ein Haus erben oder viel Geld verdienen / gewinnen gehört dem Partner auch die Hälfte des Geldes bzw. des Hauses. Auch dies sind Dinge die durchaus in Eheverträgen geregelt werden. Neben Zugewinn werden auch Dinge wie Versorgungsausgleich, Unterhalt, Hausrat, Ehewohnung und Sonstiges in einem solchen Vertrag geregelt. Bekanntlich hört bei Geld ja die Freundschaft auf und jeder kennt Geschichten von Ex-Paaren die sich am Ende um Messer und Gabel gestritten haben. Aber genug über Trennung gesprochen, widmen wir uns mal wieder den positiven Dingen.


Bei der Namenswahl ist die klassische Entscheidung, dass die Frau den Nachnamen des Mannes annimmt. Dies wird auch heute noch meistens so praktiziert. Auch eine Verwendung des Doppelnamens ist keine Seltenheit. Den Doppelnamen darf aber nur einer von euch wählen und der andere behält "seinen" Namen. Das gemeinsame Kind würde dann später den ausgewählten Ehenamen tragen, dies darf aber nicht den Doppelnamen sein.


Zum Beispiel heiratet Frau Müller den Herrn Schmitt. Als Ehename wird der Name Schmitt gewählt und die Frau nimmt den Doppelnamen. Herr Schmitt und Frau Müller-Schmitt (oder Schmitt-Müller, wahlweise auch ohne Bindestrich) bekommen einen Sohn und dieser heißt dann wieder „nur“ Schmitt.

Bei der Namenswahl geht es auch etwas um Familientradition und so fällt es manchen schwer seinen Familiennamen nicht weiterzuführen. Zu bedenken ist dabei aber grundsätzlich nur, dass ein Doppelname, vor allem wenn er sehr lang wird, auch im Alltag nerven kann. Das unterschreiben nach der EC Kartenzahlung, das Ausfüllen von Bestellscheinen oder als Anrede auf der Arbeit oder in anderen Situationen.


💡Info


Bei der Namenswahl dürft ihr:

- Beide den Nachnamen des Mannes tragen

- Beide den Nachnamen der Frau tragen

- Einer von beiden einen Doppelnamen wählen, dabei ist es egal ob der eigene Nachname oder der Nachname des Partners voran gestellt wird und ob dieser mit einem Bindestrich verbunden wird. Dazu behält der Partner ohne Doppelname seinen Nachnamen.

Ihr müsst einen Ehenamen wählen, entweder Nachname der Frau oder der des Bräutigams.


Raus aus der Steuerklasse 1!

Die Steuerklasse 1 für Ledige und geschiedene Arbeitnehmer ist dann Geschichte. Für euch werden die Steuerklassen 3, 4 und 5 interessant. Dies ist natürlich eine reine Rechensache und ich überlasse es den Fachmännern und -Frauen euch die Frage zu beantworten was sich da lohnt. Aber ebenso wie ihr vorher in eurer Lebensgemeinschaft einzeln veranlagt wurdet habt ihr nun die Chance über eine Zusammenveranlagung eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. In der Regel zahlen Ehepaare mit dem Ehegattensplitting weniger Steuern als wenn sich jeder einzeln die Einkommenssteuer berechnen lässt. Aber auch dieses trockene Thema sollte man vorher mal kurz anreißen bevor einer von euch nachher enttäuscht ist wenn er durch mehr Steuerabgaben auch weniger Geld am Ersten des Monats in der Tasche hat.


Nun ist es Zeit euren Plan zu schmieden, wie wollt ihr heiraten? Was stellt ihr euch so grob vor und zu allen Punkten gibt es in den weiteren Blogbeiträgen genauere Informationen.


- Nur standesamtliche Trauung

- Standesamt + kirchliche Trauung

- Standesamt + freie Trauung


In welchem Umfang wollt ihr nach der standesamtlichen Trauung feiern?

- Im kleinen Kreis (<10 Personen)

- Übersichtlich mit Familie und Freunden (10 bis 50 Personen)

- Es darf schon größer werden (50 bis 100 Personen)

- Es wird sehr groß gefeiert (>100 Personen)


In welchem Umfang wollt ihr nach der kirchlichen bzw. freien Trauung feiern?

- Keine kirchliche oder freie Trauung

- Im kleinen Kreis (<10 Personen)

- Übersichtlich mit Familie und Freunden (10 bis 50 Personen)

- Es darf schon größer werden (50 bis 100 Personen)

- Es wird sehr groß gefeiert (>100 Personen)


Wir planen grob folgendes Budget ein

- Weniger als 5.000 €

- 5.000 € bis 10.000 €

- 10.000 € bis 15.000 €

- Mehr als 15.000 €


Sind diese Basics schon einmal geklärt könnt ihr problem mit der weiteren Planung fortfahren.

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